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Teilnahmebedingungen für Weiterbildungsmaßnahmen des Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung der Fachhochschule Köln (ZwW) e.V.


Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für alle vom ZwW angebotenen Weiterbildungsveranstaltungen, sofern sich nicht aus schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt:

1. Umfang und Inhalt der Weiterbildungsveranstaltungen ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. Das ZwW behält sich vor, in Ausnahmefällen Ersatzdozentinnen/Ersatzdozenten einzusetzen und/oder den Inhalt der Weiterbildungsveranstaltung geringfügig zu verändern. Ein Wechsel der Dozentin oder des Dozenten oder geringfügige Veränderungen des Inhalts der Weiterbil-dungsveranstaltung berechtigen die Teilnehmerin oder den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Teilnahmeentgelts.

2. Die Anmeldung zu einer Weiterbildungsmaßnahme ist verbindlich und muss schriftlich per Post oder per Telefax erfolgen. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Platzkapazitäten einer Weiterbildungsmaßnahme, so werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei Nichtberücksichtigung werden die Bewerber benachrichtigt und auf Wunsch erhalten diese einen Platz auf der Warteliste.

3. Das ZwW behält sich vor, die Zulassung zu Weiterbildungsveranstaltungen von bestimmten Zugangsvoraussetzungen abhängig zu machen. Die Zulassung zu weiterbildenden Studien und Studiengängen erfolgt entsprechend den Regelungen der jeweils geltenden Prüfungsordnung.

4. Bis dreißig Kalendertage vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung kann die Teilnehmerin/der Teil-nehmer ohne Angabe von Gründen von der Anmeldung zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Bei Rücktritt bis zu diesem Zeitpunkt werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurückerstattet. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nach diesem Zeitpunkt von der Anmeldung zurücktreten, sind zur Zahlung von 30% der Teilnahmegebühren verpflichtet. Bei Rücktritt am oder nach Beginn der Maßnahme sind die gesamten Teilnahmegebühren fällig. Die Stornopauschale in Höhe von 30% der Teilnahmegebühren entfällt, wenn von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer ein/e geeignete/r Ersatzteilnehmer/in gestellt wird. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer hat das Recht im Einzelfall nachzuweisen, dass dem ZwW ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Das ZwW behält sich vor, ausgeschriebene Weiterbildungsveranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen. Wichtige Gründe sind z.B. eine deutlich geringe Teilnehmerzahl sowie ein krankheitsbedingter Ausfall von Dozentinnen/Dozenten. Das ZwW ist dann verpflichtet, die Teilnahmegebühren ohne Abzug zurückzuerstatten, sofern diese bereits entrichtet sind. Weitere Schadensersatzansprüche der Teilnehmerin/des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

6. Die Kosten der Weiterbildungsveranstaltung sowie die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem zwischen der Teilnehmerin/dem Teilnehmer und dem ZwW abzuschließenden Vertrag.

7. Schadensersatzansprüche der Teilnehmerin/des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Körperschäden oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz des nach der Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus einem anderen der vorstehenden Rechtsgründe zwingend gehaftet wird.

8. Durch das ZwW bzw. seine Dozentinnen/ Dozenten zur Verfügung gestellten oder überlassenen Unterlagen sowie Software dürfen ohne schriftliche Genehmigung des ZwW weder reproduziert, noch unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung ist durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer gegebenenfalls Schadensersatz zu leisten.

9. Die Verwaltung der Weiterbildungsveranstaltungen wird über elektronische Datenverarbeitung abgewickelt. Die vom ZwW erfassten Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz.

10. Bei Online-Anmeldungen kann die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen ab Anmeldung widerrufen werden. Der Widerruf bedarf keiner Begründung, hat jedoch in schriftlicher Form zu erfolgen (Fax, Brief). Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Das Widerrufsrecht gilt nicht, sofern die Anmeldung zu einem Zweck geschieht, der entweder einer gewerblichen oder einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird.

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icon_datei AGB / Teilnahmebedingungen des ZwW

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