Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für alle vom
ZwW angebotenen Weiterbildungsveranstaltungen, sofern sich nicht aus
schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt:
1. Umfang und Inhalt der Weiterbildungsveranstaltungen ergeben
sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. Das ZwW behält
sich vor, in Ausnahmefällen Ersatzdozentinnen/Ersatzdozenten
einzusetzen und/oder den Inhalt der Weiterbildungsveranstaltung
geringfügig zu verändern. Ein Wechsel der Dozentin oder des
Dozenten oder geringfügige Veränderungen des Inhalts der
Weiterbil-dungsveranstaltung berechtigen die Teilnehmerin oder den
Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung
des Teilnahmeentgelts.
2. Die Anmeldung zu einer Weiterbildungsmaßnahme ist
verbindlich und muss schriftlich per Post oder per Telefax erfolgen.
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Platzkapazitäten
einer Weiterbildungsmaßnahme, so werden die Anmeldungen in der
Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei
Nichtberücksichtigung werden die Bewerber benachrichtigt und auf
Wunsch erhalten diese einen Platz auf der Warteliste.
3. Das ZwW behält sich vor, die Zulassung zu
Weiterbildungsveranstaltungen von bestimmten Zugangsvoraussetzungen
abhängig zu machen. Die Zulassung zu weiterbildenden Studien und
Studiengängen erfolgt entsprechend den Regelungen der jeweils
geltenden Prüfungsordnung.
4. Bis dreißig Kalendertage vor Beginn der
Weiterbildungsveranstaltung kann die Teilnehmerin/der Teil-nehmer
ohne Angabe von Gründen von der Anmeldung zurücktreten. Der
Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Bei Rücktritt bis zu
diesem Zeitpunkt werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren
zurückerstattet. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nach diesem
Zeitpunkt von der Anmeldung zurücktreten, sind zur Zahlung von
30% der Teilnahmegebühren verpflichtet. Bei Rücktritt am
oder nach Beginn der Maßnahme sind die gesamten
Teilnahmegebühren fällig. Die Stornopauschale in Höhe
von 30% der Teilnahmegebühren entfällt, wenn von der
Teilnehmerin/dem Teilnehmer ein/e geeignete/r Ersatzteilnehmer/in
gestellt wird. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer hat das Recht im
Einzelfall nachzuweisen, dass dem ZwW ein geringerer Schaden
entstanden ist.
5. Das ZwW behält sich vor, ausgeschriebene
Weiterbildungsveranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen. Wichtige
Gründe sind z.B. eine deutlich geringe Teilnehmerzahl sowie ein
krankheitsbedingter Ausfall von Dozentinnen/Dozenten. Das ZwW ist
dann verpflichtet, die Teilnahmegebühren ohne Abzug
zurückzuerstatten, sofern diese bereits entrichtet sind. Weitere
Schadensersatzansprüche der Teilnehmerin/des Teilnehmers sind
ausgeschlossen.
6. Die Kosten der Weiterbildungsveranstaltung sowie die
Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem zwischen der
Teilnehmerin/dem Teilnehmer und dem ZwW abzuschließenden
Vertrag.
7. Schadensersatzansprüche der Teilnehmerin/des Teilnehmers,
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von
Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung,
sind ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit zwingend gehaftet
wird, z.B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei
Körperschäden oder bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz des nach der Art der
Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschadens, soweit nicht aus einem anderen der
vorstehenden Rechtsgründe zwingend gehaftet wird.
8. Durch das ZwW bzw. seine Dozentinnen/ Dozenten zur Verfügung
gestellten oder überlassenen Unterlagen sowie Software dürfen
ohne schriftliche Genehmigung des ZwW weder reproduziert, noch unter
Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt,
verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.
Bei Zuwiderhandlung ist durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer
gegebenenfalls Schadensersatz zu leisten.
9. Die Verwaltung der Weiterbildungsveranstaltungen wird über
elektronische Datenverarbeitung abgewickelt. Die vom ZwW erfassten
Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz.
10. Bei Online-Anmeldungen kann die Anmeldung innerhalb von 14
Tagen ab Anmeldung widerrufen werden. Der Widerruf bedarf keiner
Begründung, hat jedoch in schriftlicher Form zu erfolgen (Fax,
Brief). Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs. Das Widerrufsrecht gilt nicht, sofern die Anmeldung zu
einem Zweck geschieht, der entweder einer gewerblichen oder einer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird.