Vertrauensmann
Özcan Dogan
Allgemeine Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung der Fachhochschule Köln ist neben dem Personalrat eine eigenständige gesetzliche Arbeitnehmervertretung für alle schwerbehinderten Mitarbeiter. Die Vertrauensfrau / der Vertrauensmann hat die gleiche Rechtsstellung wie der Personalrat als Kollektivorgan. Auch die persönliche Rechtsstellung entspricht der der Personalratsmitglieder.
Die Schwerbehindertenvertretung hat die Aufgabe:
* die berufliche Integration der Schwerbehinderten in den Dienststellen zu sichern,
* ihre Interessen zu vertreten und
* ihnen mit Rat und Tat helfend zur Seite zu stehen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen Behinderten oder die Behinderten als Gruppe berühren, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören.
Damit wird gewährleistet, dass die Schwerbehindertenvertretung in die Meinungsbildung des Arbeitgebers das einbringen kann, was aus ihrer Sicht im Interesse des Schwerbehinderten unter Berücksichtigung der Belange des Arbeitgebers notwendig ist.
Bei folgenden Angelegenheiten / Problemen hilft Ihnen der Vertrauensmann
* Versetzung / Umsetzung
* Fehlzeiten
* Einstellung von Schwerbehinderten
* Rationalisierung
* Änderung der Arbeitsabläufe
* Änderung von Arbeitsanforderungen
* Verschlimmerung oder Veränderung der Behinderung
* Arbeitsplatzgestaltungen
* Tauglichkeitsanforderungen
* Beendigung des Arbeitsverhältnisses
* Benachteiligung von Frauen mit Behinderung
Dies sind schlagwortartig nur einige Problemfelder im Betrieb, um die sich die Schwerbehindertenvretretung intensiv kümmern muss, wenn Schwerbehinderte betroffen sind.
Allgemeine Informationen:
* Rundschreiben
Nützliche Adressen:
* VDK